Praxisinformationen


Für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit bei der Behandlung gibt es einige wichtige Informationen die ich Ihnen hiermit vorab zur Verfügung stellen möchte.


Öffnungszeiten



Termine nur nach Vereinbarung Montag bis Freitag. Als reine Bestellpraxis bemühe ich mich Ihnen Termine ohne lange Wartezeiten zur Verfügung zu stellen. Ich bitte Sie um ihre Mithilfe in dem Sie zu Terminen pünktlich erscheinen. Gegebenenfalls sagen Sie Termine rechtzeitig, d.h. mindestens 24 Stunden vorher, ab.

Behandlungsvertrag


Ich werde Sie im Vorfeld nach bestem Wissen und Gewissen über alle Details Ihrer Behandlung aufklären. Die Behandlung kann unter anderem auch naturheilkundliche Methoden, die schulmedizinisch bzw. wissenschaftlich nicht bewiesen oder anerkannt sind, umfassen. Sie beruhen lediglich auf dem Erfahrungswissen der Naturheilkunde.


Durch die Annahme des Angebots zur Beratung, Diagnose und Therapie kommt ein Behandlungsvertrag zustande. Dieser Vertrag verpflichtet mich dazu, die besagten Leistungen durchzuführen und mich um Heilung oder Linderung der Beschwerden zu bemühen. Im Gegenzug verpflichten Sie sich die Leistungen zu vergüten. Sie erklären sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Behandlung an Ihnen manuelle sowie invasive Therapiemaßnahmen durchgeführt werden dürfen.

Honorar


Ich erläutere Ihnen immer vor Behandlungsbeginn, welche Kosten die ausgewählte Behandlungsmethode verursachen wird.

Die entstehenden Kosten richten sich nach der gemeinsam ausgewählten Behandlungsart und werden im Rahmen der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet.

Die Kosten sind bar zu begleichen oder innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zu überweisen.


Kostenübernahme


Im Normalfall übernehmen die gesetzliche Krankenkassen die Kosten für naturkundliche Heilverfahren nicht. Private Krankenversicherungen und Heilpraktiker-Zusatzversicherungen übernehmen Heilpraktikerleistungen ganz oder teilweise, je nach gewähltem Tarif. Sind Sie beihilfeberechtigt, können Sie die Kosten einer Heilpraktikerbehandlung bei Ihrer Beihilfestelle einreichen.


Ich empfehle Ihnen in jedem Fall, eine eventuelle Kostenübernahme durch Ihre Versicherung im Vorfeld zu klären. Selbstzahler können die Kosten steuerlich geltend machen.

Der Honoraranspruch besteht unabhängig von der Kostenübernahme durch Ihre Versicherungen. Die Rechnungsbeträge sind daher umgehend vom Patienten selbst zu zahlen und können nicht von der Heilpraktikerin zurückgefordert werden.



Gutscheine zum Verschenken können Sie gerne bei mir erwerben